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Futtermittel
Futtermittel: Nach §2 Nr.4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind Futtermittel „ ... Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitete oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind ...“. Futtermittel sind dazu bestimmt, den Erhaltungs- und Leistungsbedarf der Tiere zu decken. Qualitativ sichere und einwandfreie Futtermittel sind essentiell, damit hohe tierische Leistungen und ein guter Gesundheitsstatus innerhalb der Bestände erzielt werden können. Sie liefern die Grundlage dafür, Tiere gesund und gewinnbringend zu ernähren.
